IKK Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Regionale Gültigkeit
Bund
Programmname
IKK Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften. Gemeindeverbände sind nach Einzelfallprüfung durch die KfW ebenfalls antragsberechtigt.
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur, insbesondere in Stadtquartieren.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
1. Quartiersbezogene Wärmeversorgung
- Neubau und Erweiterung von hocheffizienten wärmegeführten Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis konventioneller Energieträger (Gas) und von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme zur Wärmeversorgung im Quartier einschließlich Neu- und Ausbau von dezentralen Wärmespeichern. Es muss mind. ein weiterer Abnehmer angeschlossen sein, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der einspeisenden Anlage ist. "Hocheffizient" sind Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, deren Primärenergieeinsparung mind. 10 % im Vergleich zu einer Referenzanlage beträgt (vgl. EU-Richtlinie 2004/8/EG).
- Neu- und Ausbau des Wärmenetzes zur Wärmeversorgung im Quartier (bis Hausanschlussstation). Dabei muss sich das Wärmenetz über die Grundstücksgrenzen der einspeisenden Anlage ausdehnen sowie mind. ein Abnehmer an das Wärmenetz angeschlossen sein, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der einspeisenden Anlage ist.
2. Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
Die Investitionen müssen die Energieeffizienz verbessern und Energieeinspareffekte bewirken. Förderfähig sind:
- Ersatz bzw. Umrüstung ineffizienter bzw. veralteter Motoren und Pumpen durch hocheffiziente Anlagen.
- Optimierung der Mess- und Regeltechnik sowie der Organisation der gesamten Ver- bzw. Entsorgungsanlage zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken mittels Turbinen bzw. rückwärtslaufender Pumpen.
- Einbau bzw. Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung (z. B. Wärmepumpen; Wärmetauscher, auch in Kombination mit Blockheizkraftwerken) in öffentlichen Kanalsystemen.
- Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen oder Umrüstung bestehender Anlagen zur verbesserten Energieausbeute unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz.
- Verbesserung der Energieeffizienz bei der Belüftung der Belebungsanlagen.
Konditionen
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei 1-2 Tilgungsfreijahren (10/2),
- bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit bei 1-3 Tilgungsfreijahren (20/3),
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 1-5 Tilgungsfreijahren (30/5).
Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Die Auszahlung beträgt 100 %.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen vierteljährlichen Raten.
Die aktuellen Konditionen finden Sie in der Rubrik Zusatzinformationen.
Art der Förderung
Darlehen
Kumulation
bedingt möglich
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von folgenden Programmen ist nicht möglich:
- anderen KfW-Programmen (KfW-Programm Erneuerbarer Energien, KfW-Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen)
- Marktanreizprogramm des BMU
- Förderprogramm der BAFA für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK)
- Wärmenetz- bzw. Wärmespeicherförderung nach § 7b KWKG, sofern weniger als 2 förderfähige Maßnahmen aus dem Bereich quartiersbezogene Wärmeversorgung durchgeführt werden
Besondere Hinweise
Wichtige Dokumente im PDF-Format erhalten Sie in der Rubrik Zusatzinformationen. Alle Programme, die die KfW zu diesem Programm anbietet, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energieeffiziente-Quartiersversorgung-Kommunen-(201)/#4
Hinweise zum Antrag
Die Kredite werden direkt bei der KfW-Niederlassung Berlin beantragt. Als Programmnummer ist 201 anzugeben. Dem Antrag ist die Bestätigung zum Antrag als Anlage beizufügen. Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Antragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. Im Rahmen des laufenden Haushaltsjahresabschnitts können bereits begonnene Bauabschnitte noch finanziert werden.
Adressen
Informationsstelle
KfW Bankengruppe
fon: 030 20264-5555
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;nbsp; für technische Fragen
www.kfw.de/201
Antragsstelle
KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
D - 10865 Berlin
Originaltitel
IKK-Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung, Programmnummer 201