KfW-Programm Erneuerbare Energien - "Premium" - Wärmenetze(kommunal)
Regionale Gültigkeit
Bund
Programmname
KfW-Programm Erneuerbare Energien - "Premium" - Wärmenetze
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen
- Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten
- Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen
- sonstige Unternehmen (Großunternehmen) sowie Großunternehmen, die als Energiedienstleistungsunternehmen auftreten und den Antrag nachweislich für Investitionen stellen, welche Nutzenergie für oben genannte Antragsberechtigte bereitstellen
Beschreibung
Gefördert wird die Errichtung und die Erweiterung eines Wärmenetzes (inkl. der Errichtung der Hausübergabestationen), sofern das Wärmenetz überwiegend zur Bereitstellung von Wärme für den Gebäudebestand oder zur Bereitstellung von Prozesswärme dient.
Die verteilte Wärme muss zu folgenden Mindestanteilen aus bestimmen Wärmequellen stammen:
- zu mind. 50 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien
- zu mind. 20 % aus solarer Solarwärme sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Wärmepumpen oder Wärme aus industrieller oder gewerblicher Abwärme
- zu mind. 50 % aus Wärmepumpen
- zu mind. 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme
oder
- zu mind 50 % aus einer Kombination der aufgezählten Maßnahmen und ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK
Zuzüglich zur Wärmenetzförderung können Hausübergabestationen und Trassenmeter, die im Rahmen Netzverdichtungen realisiert werden, gefördert werden.
Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).
Für das Wärmenetz muss im Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen werden.
Konditionen
Finanziert werden bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten, max. 10 Mio. EUR.
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- bis zu 5 Jahre bei Kreditlaufzeit bei 1 Tilgungsfreijahr (5/1),
- bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-2 Tilgungsfreijahren (10/2),
- bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-2 Tilgungsfreijahren(20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer der mitfinanzierten Investitionsgüter mehr als 10 Jahre beträgt.
Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben und unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers festgelegt. Die Auszahlung beträgt 100 %. Im KU-Fenster (kleine Unternehmen) gelten besonders günstige Konditionen. Die Tilgung erfolgt in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige, ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung kann nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % p. M..
Der Tilgungszuschuss beträgt 60,- EUR je Meter Trassenlänge, max. 1 Mio. EUR.
Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf max. 1,5 Mio EUR, sofern Wärme aus Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wird. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 1.800 ,- EUR je Hausübergabestation gewährt, wenn die Investitionen vom Investor und Betreiber des Wärmenetzes durchgeführt werden und kein kommunaler Anschlusszwang besteht.
Es gelten die beihilferechtlichen Bestimmungen der "De-minimis" Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.
Die aktuellen Konditionen finden Sie in der Rubrik Zusatzinformationen.
Art der Förderung
Darlehen, Zuschuss
Kumulation
Die Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Darlehen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Besondere Hinweise
Nicht gefördert werden Wärmenetze, die mit Wärme aus KWK-Anlagen gespeist werden und eine Förderung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten können und Wärmenetze, die überwiegend zur Bereistellung von Wärme zur Deckung des Wärmebedarfs in Neubauten errichtet wurden, Ausnahme: Bereitstellung von Prozesswärme.
Bei Contractingvorhaben können für Contractoren Ausnahmen in Abhängigkeit von den Contracting-Nehmern gemacht werden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 9 Monate nach Abschluss des Vorhabens einzureichen. Kommt es nicht zum vollständigen Mittelabruf, muss der Verwendungsnachweis bis zum 01.06.2015 eingereicht werden.
Wichtige Dokumente im PDF-Format erhalten Sie in der Rubrik Zusatzinformationen. Alle Dokumente, die die KfW zu diesem Programm anbietet, finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/#_-_Premium/Antrag_und_Dokumente.jsp
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Planungsleistungen dürfen erbracht werden.
Als Programmnummer ist die 271 bzw. bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 281 anzugeben. Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist als Anlage beizufügen. Die Anträge liegen den Kreditinstituten vor oder können online unter folgendem Link ausgefüllt werden:
https://www.kfw-formularsammlung.de
Adressen
Informationsstelle
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
D - 60325 Frankfurt
fon: 0800 539-9001 (Infocenter)
fax: 069 7431-9500
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.kfw.de/271
Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Antragsstelle
für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer:
KfW Bankengruppe
D - 60046 Frankfurt
Antragsstelle
für private/privatrechtliche Kreditnehmer:
frei wählbares Kreditinstitut
Originaltitel
KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium", Programmnummer 271/281 und 272/282 (Tiefengeothermie)