Wettbewerb Bioenergiedörfer
Regionale Gültigkeit
Baden-Württemberg
Programmname
Wettbewerb Bioenergiedörfer
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Antragsberechtigt sind ebenfalls Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Beschreibung
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen sowie die darin integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (ausgenommen Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie), bei denen die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden überwiegend durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gedeckt wird. Die Wärme muss zu mind. 50 %
- aus Wärme aus erneuerbaren Energien
- aus effizienten Wärmepumpen
- aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme
- aus Kombinationen der genannten Quellen stammen.
Mitgefördert werden
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Wärmespeicher
- Nebenanlagen zur Einbindung und Verteilung
- notwendige bauliche Maßnahmen
Bei KWK-Anlagen sind nur Anlagenteile zur Wärmeauskopplung, nicht jedoch die Anlagenteile zur Stromerzeugung förderfähig.
Der Zuschuss beträgt max. 20 % der förderfähigen Kosten. Pro Investitionsvorhaben werden max. 200.000,- EUR gewährt.
Art der Förderung
Zuschuss
Kumulation
möglich. Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Besondere Hinweise
Vorhaben, bei denen die Wärme ausschließlich aus Biomasseheizkesseln bezogen wird, werden nicht gefördert.
Hinweise zum Antrag
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung. Dabei werden alle 3 Monate die bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge bewertet. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch das Wirtschaftsministerium mit Unterstützung eines Fachbeirates.
Bei der Bewertung der Anträge sind insbesondere die folgenden Kriterien von Bedeutung:
- Ersatz fossiler Energieträger
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Kosteneffizienz
- Qualität der Planung und Qualitätssicherung der Umsetzung
- Vorbildfunktion
Formblätter für die Antragstellung werden im Internet unter folgendem Link angeboten oder können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82717/
Adressen
Informationsstelle
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Raab
Neues Schloss, Schlossplatz 4
D - 70173 Stuttgart
fon: 0711 126-1229
fax: 0711 126-2881
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www.bioenergiedorf-bw.de
Antragsstelle
Umweltministerium Baden-Württemberg
Referat Erneuerbare Energien
Postfach 10 34 39
D - 70029 Stuttgart
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Originaltitel
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung von Bioenergiedörfern v. 17.04.2013