Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber

Wettbewerb Bioenergiedörfer

Regionale Gültigkeit

Baden-Württemberg


Programmname

Wettbewerb Bioenergiedörfer


Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Antragsberechtigt sind ebenfalls Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.


Beschreibung

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen sowie die darin integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (ausgenommen Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie), bei denen die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden überwiegend durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gedeckt wird. Die Wärme muss zu mind. 50 %
- aus Wärme aus erneuerbaren Energien
- aus effizienten Wärmepumpen
- aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme
- aus Kombinationen der genannten Quellen stammen.

Mitgefördert werden
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Wärmespeicher
- Nebenanlagen zur Einbindung und Verteilung
- notwendige bauliche Maßnahmen
Bei KWK-Anlagen sind nur Anlagenteile zur Wärmeauskopplung, nicht jedoch die Anlagenteile zur Stromerzeugung förderfähig.

Der Zuschuss beträgt max. 20 % der förderfähigen Kosten. Pro Investitionsvorhaben werden max. 200.000,- EUR gewährt.


Art der Förderung

Zuschuss


Kumulation

möglich. Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.


Besondere Hinweise

Vorhaben, bei denen die Wärme ausschließlich aus Biomasseheizkesseln bezogen wird, werden nicht gefördert.


Hinweise zum Antrag

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung. Dabei werden alle 3 Monate die bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge bewertet. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch das Wirtschaftsministerium mit Unterstützung eines Fachbeirates.
Bei der Bewertung der Anträge sind insbesondere die folgenden Kriterien von Bedeutung:
- Ersatz fossiler Energieträger
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Kosteneffizienz
- Qualität der Planung und Qualitätssicherung der Umsetzung
- Vorbildfunktion
Formblätter für die Antragstellung werden im Internet unter folgendem Link angeboten oder können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.

 

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82717/


Adressen

Informationsstelle

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Raab

Neues Schloss, Schlossplatz 4

D - 70173 Stuttgart

fon: 0711 126-1229

fax: 0711 126-2881

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www.bioenergiedorf-bw.de



Antragsstelle

Umweltministerium Baden-Württemberg
Referat Erneuerbare Energien

Postfach 10 34 39

D - 70029 Stuttgart

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Originaltitel

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung von Bioenergiedörfern v. 17.04.2013

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